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Information in accordance with § 5 TMG
The Taste Symphony
Owner: Nic Shanker
Address: Opitzstraße 10, 40470 Düsseldorf
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email: hc@the-taste-symphony.com
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Nic Shanker (address as above)
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HRB 113555
AG Düsseldorf
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a UStG: DE
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Status: March 2025
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (B2B)
der Once Upon a Drink GmbH
Stand: 05_2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Once Upon a Drink GmbH, Opitzstraße 10, 40470 Düsseldorf (nachfolgend „OUD“), mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend gemeinsam „Kunde“).
(2) Diese AGB gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen, Beratungen, Entwicklungsleistungen, Rezepturentwicklungen, Produktentwicklungen, Musterproduktionen, Produktionsleistungen, Abfüllleistungen, Verpackungsleistungen sowie sonstige Leistungen von OUD.
(3) Diese AGB gelten für sämtliche Marken, Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsbereiche und Produktlinien der OUD, unabhängig davon, unter welcher Marke oder Bezeichnung diese vertrieben werden.
(4) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn OUD ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(5) Individuelle Vereinbarungen zwischen OUD und dem Kunden gehen diesen AGB vor. Derartige Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(6) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag sind mindestens in Textform abzugeben.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Angebote von OUD sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet werden.
(2) Produktbeschreibungen, Präsentationen, Broschüren, Muster, Preislisten, Webseiteninhalte, Werbematerialien oder sonstige Informationen stellen kein verbindliches Angebot dar.
(3) Die Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot.
(4) Bei Produkten aus dem Standardsortiment kommt ein Vertrag zustande durch:
a) schriftliche Auftragsbestätigung von OUD,
b) schriftliche Annahme eines Angebots von OUD durch den Kunden,
c) Beginn der Leistungserbringung durch OUD oder
d) Auslieferung der Ware.
(5) Bei Sonderanfertigungen, Individualentwicklungen, Private-Label-Produkten, kundenspezifischen Rezepturen oder vergleichbaren Projekten kommt ein Vertrag regelmäßig erst nach Einigung über die wirtschaftlichen Eckdaten und nach Eingang der vereinbarten Anzahlung zustande.
(6) Änderungen oder Ergänzungen einer Bestellung nach Vertragsschluss bedürfen der Zustimmung von OUD.
(7) Technische Änderungen, produktionsbedingte Anpassungen sowie handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
§ 3 Entwicklungsleistungen, Beratungen und Projektleistungen
(1) Rezepturentwicklungen, Produktentwicklungen, Beratungsleistungen, Workshops, Tastings, Degustationen, Konzeptentwicklungen, Produktoptimierungen, Musterproduktionen, Testchargen und vergleichbare Leistungen stellen eigenständige vergütungspflichtige Leistungen dar.
(2) Die Vergütungspflicht entsteht unabhängig davon, ob:
a) ein Produktionsauftrag erteilt wird,
b) das Produkt eingeführt wird,
c) das Projekt fortgeführt wird,
d) eine Vermarktung erfolgt oder
e) ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird.
(3) Entwicklungsleistungen werden unabhängig von späteren Produktionsaufträgen vergütet.
(4) Bereits erbrachte Entwicklungsleistungen sind nicht erstattungsfähig.
(5) OUD ist berechtigt, für Entwicklungsleistungen, Rohstoffe, Testproduktionen, externe Dienstleistungen oder sonstige projektbezogene Aufwendungen Vorschüsse oder Anzahlungen zu verlangen.
(6) Eine Verpflichtung zur Herausgabe von Entwicklungsunterlagen, Rezepturen, Formeln, Herstellungsverfahren oder sonstigem Know-how besteht nicht.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie sonstiger gesetzlicher Abgaben.
(2) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von sieben Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der vollständige Zahlungseingang auf dem von OUD benannten Konto.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist OUD berechtigt:
a) gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen,
b) die gesetzliche Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen,
c) weitere Lieferungen zurückzuhalten,
d) Vorauszahlungen für zukünftige Aufträge zu verlangen und
e) weitere Schäden geltend zu machen.
(5) OUD ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf Kosten, sodann auf Zinsen und anschließend auf die älteste Forderung anzurechnen.
(6) Werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich beeinträchtigen, kann OUD sämtliche offenen Forderungen sofort fällig stellen.
§ 5 Stornierungen
(1) Für Produkte aus dem Standardsortiment gilt:
a) Erfolgt eine Stornierung innerhalb von drei Werktagen nach Auftragserteilung, ist OUD berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswertes zu verlangen.
b) Erfolgt die Stornierung nach Ablauf von drei Werktagen, ist OUD berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 100 % des vereinbarten Auftragswertes geltend zu machen.
c) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
d) OUD bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(2) Für Sonderanfertigungen und Individualentwicklungen gilt:
a) Entwicklungsleistungen bleiben unabhängig vom weiteren Projektverlauf vollständig vergütungspflichtig.
b) Erfolgt eine Stornierung nach Freigabe der Rezeptur, Produktionsfreigabe oder nach Beginn produktionsbezogener Maßnahmen, ist OUD berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 66 % des vereinbarten Auftragswertes geltend zu machen.
c) Bereits geleistete Anzahlungen werden angerechnet.
d) Die Vergütung für Entwicklungsleistungen bleibt hiervon unberührt.
e) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
f) OUD bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt.
(2) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von OUD.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen.
(4) Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig.
(5) Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an OUD ab. OUD nimmt diese Abtretung an.
(6) OUD verpflichtet sich, Sicherheiten freizugeben, soweit deren realisierbarer Wert die gesicherten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
§ 7 Mindestbestellmengen
(1) Für Produkte aus dem Standardsortiment gilt eine Mindestbestellmenge von sechs Litern je Sorte, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(2) Für kundenspezifische Entwicklungen, Individualrezepturen, Sonderproduktionen oder Private-Label-Projekte gilt grundsätzlich eine Mindestbestellmenge von 300 Litern.
(3) OUD ist berechtigt, Anfragen unterhalb dieser Mindestmengen abzulehnen oder hierfür gesonderte Konditionen anzubieten.
§ 8 Lieferung und Lieferfristen
(1) Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
(2) Lieferfristen beginnen erst, wenn sämtliche Mitwirkungspflichten des Kunden erfüllt sind.
(3) Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Vorlieferanten.
(4) OUD ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
(5) Produktions-, abfüll- oder chargenbedingte Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5 % gelten als vertragsgemäß.
(6) Aus derartigen Mehr- oder Minderlieferungen können keine Ansprüche hergeleitet werden.
§ 9 Gefahrübergang
(1) Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt der Versand auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer, Paketdienst oder sonstigen Transportdienstleister auf den Kunden über.
(3) Dies gilt auch dann, wenn OUD die Transportkosten übernimmt, den Transport organisiert oder die Auswahl des Transportdienstleisters trifft.
(4) Verzögert sich die Übergabe oder Versendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung unverzüglich auf erkennbare Transportschäden zu untersuchen.
(6) Sichtbare Transportschäden sind gegenüber dem Transportdienstleister zu dokumentieren und innerhalb von 24 Stunden gegenüber OUD anzuzeigen.
§ 10 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat sämtliche Informationen, Unterlagen, Nachweise und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlich sind.
(2) Dies umfasst insbesondere:
a) Lieferanschriften,
b) Ansprechpartner,
c) Anlieferzeiten,
d) Zugangsinformationen,
e) Umsatzsteuer-Identifikationsnummern,
f) Zollinformationen,
g) Import- und Exportdokumente,
h) Zollfreilagerdaten,
i) Airline-Referenzen,
j) Kreuzfahrtreferenzen,
k) steuerliche Nachweise,
l) Empfangsberechtigungen,
m) Freigaben sowie
n) sonstige regulatorische oder behördliche Anforderungen.
(3) Der Kunde trägt die Verantwortung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität sämtlicher bereitgestellter Informationen.
(4) OUD ist nicht verpflichtet, die rechtliche oder steuerliche Richtigkeit der vom Kunden übermittelten Informationen eigenständig zu überprüfen.
§ 11 Internationale Lieferungen, Zollfreilager und steuerfreie Lieferungen
(1) Sofern Lieferungen steuerfrei, steuerbegünstigt, unter Steueraussetzung oder in Zollfreilager erfolgen sollen, hat der Kunde sämtliche hierfür erforderlichen Nachweise rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Dies gilt insbesondere für:
a) Umsatzsteuer-Identifikationsnummern,
b) Nachweise für innergemeinschaftliche Lieferungen,
c) Zollfreilagerreferenzen,
d) Duty-Free-Lieferungen,
e) Lieferungen an Airlines,
f) Lieferungen an Kreuzfahrtschiffe,
g) Exportnachweise,
h) sonstige steuerliche oder zollrechtliche Nachweise.
(3) Erfolgt die Bereitstellung dieser Unterlagen nicht rechtzeitig, ist OUD berechtigt, die Lieferung auszusetzen oder die Lieferung steuerpflichtig abzurechnen.
(4) Hieraus entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
§ 12 Rechnungsstellung bei Mitwirkungsverzug
(1) Kann die Lieferung aufgrund fehlender, verspäteter oder fehlerhafter Angaben, Unterlagen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, ist OUD berechtigt, die Ware als versandbereit zu melden.
(2) OUD ist in diesem Fall berechtigt, die Rechnung zum ursprünglich vereinbarten Liefertermin auszustellen.
(3) Die vereinbarte Zahlungsfrist beginnt mit Zugang der Rechnung, unabhängig vom tatsächlichen Versand- oder Lieferzeitpunkt.
(4) Verzögert sich die Lieferung aufgrund von Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden um mehr als zehn Kalendertage, gilt die Ware als abnahmebereit bereitgestellt.
(5) Sämtliche hierdurch entstehenden Lager-, Transport-, Steuer-, Zoll- oder sonstigen Zusatzkosten trägt der Kunde.
§ 13 Lagerung, Abrufaufträge und Verwertung
(1) Nach Mitteilung der Versand- oder Abholbereitschaft erfolgt eine kostenfreie Lagerung für zehn Kalendertage.
(2) Nach Ablauf dieser Frist ist OUD berechtigt, angemessene Lagerkosten zu berechnen.
(3) Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Mitteilung der Versand- oder Abholbereitschaft, ist OUD berechtigt,
a) die Ware weiterzuverkaufen,
b) die Ware anderweitig zu verwerten,
c) die Ware zu vernichten oder
d) sonst wirtschaftlich angemessen über die Ware zu verfügen.
(4) Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt.
(5) Erlöse aus einer Verwertung werden auf offene Forderungen angerechnet.
(6) Ein verbleibender Differenzbetrag bleibt vom Kunden auszugleichen.
§ 14 Muster, Tastings, Samples und Freigaben
(1) Muster, Testchargen, Tastings und Samples dienen ausschließlich der sensorischen Beurteilung und Freigabe.
(2) Freigegebene Muster gelten als verbindliche Grundlage der späteren Produktion.
(3) Natürliche, rohstoffbedingte oder chargenbedingte Abweichungen zwischen Muster und Serienproduktion stellen keinen Mangel dar, sofern das freigegebene Geschmacksprofil im Wesentlichen eingehalten wird.
(4) Mit der schriftlichen, elektronischen oder sonst nachweisbaren Freigabe bestätigt der Kunde die Produktionsgrundlage.
(5) Nach erfolgter Freigabe sind Beanstandungen hinsichtlich Geschmack, Charakter, Stilistik, Aromatik oder Farbe ausgeschlossen, soweit die Serienproduktion dem freigegebenen Muster im Wesentlichen entspricht.
§ 15 Geistiges Eigentum
(1) Sämtliche Rezepturen, Produktentwicklungen, Herstellungsverfahren, Mischungsverhältnisse, Geschmacksprofile, Konzepte, Ideen, Produktnamen, Entwicklungsunterlagen und sonstige Arbeitsergebnisse bleiben ausschließliches Eigentum von OUD.
(2) Durch die Zusammenarbeit werden keinerlei Eigentums- oder Schutzrechte auf den Kunden übertragen.
(3) Der Kunde erhält ausschließlich die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte.
(4) Ein Anspruch auf Offenlegung von Rezepturen, Herstellungsverfahren oder Entwicklungsunterlagen besteht nicht.
§ 16 Exklusivität und Nutzungsrechte
(1) Ohne ausdrückliche schriftliche Exklusivitätsvereinbarung verbleiben sämtliche Verwertungsrechte bei OUD.
(2) OUD ist berechtigt, identische, ähnliche, weiterentwickelte, abgewandelte oder darauf basierende Rezepturen und Produktkonzepte für andere Kunden zu entwickeln, herzustellen und zu vertreiben.
(3) Exklusivitätsrechte bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(4) Exklusivität kann zeitlich, räumlich, branchenbezogen oder kundenbezogen beschränkt werden.
(5) Für die Einräumung von Exklusivrechten kann eine gesonderte Vergütung verlangt werden.
§ 17 Produktbeschaffenheit und Naturproduktklausel
(1) Die Produkte von OUD werden ganz oder teilweise unter Verwendung natürlicher Zutaten, frischer Fruchtsäfte, frischer Zitrusfrüchte, natürlicher Aromen, Kräuter, Gewürze sowie weiterer Naturprodukte hergestellt.
(2) Aufgrund der natürlichen Beschaffenheit der eingesetzten Rohstoffe können insbesondere folgende Eigenschaften natürlichen Schwankungen unterliegen:
a) Farbe,
b) Trübung,
c) Säuregehalt,
d) Süße,
e) Fruchtintensität,
f) Aromatik,
g) Konsistenz,
h) Viskosität,
i) sensorische Wahrnehmung.
(3) Derartige natürliche Schwankungen stellen keinen Sachmangel dar.
(4) Insbesondere stellen folgende Eigenschaften keinen Mangel dar:
a) Ausflocken natürlicher Bestandteile,
b) Absetzen von Fruchtbestandteilen,
c) natürliche Phasentrennungen,
d) Trübungen,
e) Farbveränderungen,
f) leichte geschmackliche Veränderungen innerhalb der empfohlenen Frischephase.
(5) Leichte chargenbedingte Abweichungen zwischen verschiedenen Produktionschargen sind produktions- und naturbedingt und begründen keine Gewährleistungsansprüche.
(6) OUD schuldet keine vollständige sensorische Identität zwischen unterschiedlichen Produktionschargen.
§ 18 Produktionsdatum, Frischephase und Lagerung
(1) Die Produkte von OUD werden grundsätzlich mit einem Produktionsdatum gekennzeichnet.
(2) Die Kennzeichnung erfolgt durch Angabe der Kalenderwoche und des Produktionsjahres.
(3) OUD empfiehlt den Verzehr innerhalb von acht Wochen ab Produktionsdatum, um das vorgesehene Frische- und Geschmacksprofil optimal zu erleben.
(4) Die Angabe der Frischephase dient ausschließlich der Beschreibung der sensorischen Qualität und des vorgesehenen Geschmackserlebnisses.
(5) Die Frischephase stellt insbesondere keine:
a) Garantie,
b) Beschaffenheitsgarantie,
c) Haltbarkeitsgarantie,
d) zugesicherte Eigenschaft
dar.
(6) Nach Ablauf der empfohlenen Frischephase kann das Produkt weiterhin genießbar sein.
(7) Natürliche Veränderungen von Geschmack, Frischeeindruck, Säurestruktur, Fruchtigkeit oder Aromatik nach Ablauf der empfohlenen Frischephase stellen keinen Mangel dar.
(8) Ungeöffnete Produkte sind trocken, vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt und bei Raumtemperatur zu lagern.
(9) Nach dem Öffnen sind Produkte gekühlt aufzubewahren.
(10) OUD empfiehlt den Verbrauch geöffneter Produkte innerhalb von sieben bis zehn Tagen.
(11) Diese Empfehlung bezieht sich ausschließlich auf die optimale sensorische Qualität und nicht auf die Produktsicherheit.
(12) Qualitätsverluste aufgrund unsachgemäßer Lagerung, Transportbedingungen oder Handhabung begründen keine Ansprüche gegen OUD.
§ 19 Allergene, Zutateninformationen und kundenseitig bereitgestellte Materialien
(1) OUD stellt die gesetzlich erforderlichen Produkt-, Zutaten- und Allergeninformationen zur Verfügung.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, diese Informationen gegenüber seinen Gästen, Kunden, Passagieren, Verbrauchern oder sonstigen Dritten ordnungsgemäß weiterzugeben.
(3) Für Schäden oder Ansprüche aufgrund einer unterlassenen, verspäteten oder fehlerhaften Weitergabe haftet ausschließlich der Kunde.
(4) Stellt der Kunde Flaschen, Etiketten, Verpackungen, Zutaten, Designs, Druckdaten oder sonstige Materialien zur Verfügung, haftet er für deren rechtliche Zulässigkeit, Fehlerfreiheit und Eignung.
(5) OUD ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit oder Vollständigkeit kundenseitig bereitgestellter Materialien zu überprüfen.
(6) Sämtliche Mehrkosten, Verzögerungen, Produktionsfehler oder Schäden, die auf kundenseitig bereitgestellte Materialien zurückzuführen sind, trägt der Kunde.
(7) Der Kunde stellt OUD von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung kundenseitig bereitgestellter Materialien entstehen.
§ 20 Druckdaten, Etiketten und Freigaben
(1) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Druckdaten, Etiketten, Übersetzungen, Pflichtangaben, Designs und sonstige zur Produktion bereitgestellte Inhalte sorgfältig zu prüfen.
(2) Mit der Freigabe bestätigt der Kunde die sachliche, rechtliche, sprachliche und inhaltliche Richtigkeit der freigegebenen Daten.
(3) Nach erfolgter Freigabe haftet OUD nicht für:
a) Schreibfehler,
b) Übersetzungsfehler,
c) inhaltliche Fehler,
d) gesetzliche Pflichtangaben des Kunden,
e) Markenrechtsverletzungen aufgrund kundenseitiger Vorgaben,
f) sonstige Fehler in den freigegebenen Daten.
§ 21 Reklamationen und Mängelanzeigen
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen.
(2) Offensichtliche Mängel, Falschlieferungen, Mengenabweichungen oder erkennbare Transportschäden sind innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.
(3) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Anzeige, gilt die Ware hinsichtlich der erkennbaren Mängel als genehmigt.
(4) Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
(5) Beanstandungen hinsichtlich Geschmack, Farbe, Konsistenz oder Aromatik sind ausgeschlossen, soweit diese auf natürlichen Rohstoffschwankungen oder den Regelungen dieser AGB beruhen.
(6) Rücksendungen bedürfen der vorherigen Zustimmung von OUD.
§ 22 Haftung
(1) OUD haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für vorsätzlich verursachte Schäden.
(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von OUD für fahrlässig verursachte Schäden auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt.
(3) Die Haftung für folgende Schäden wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig:
a) entgangener Gewinn,
b) Umsatzausfälle,
c) Betriebsunterbrechungen,
d) Reputationsschäden,
e) mittelbare Schäden,
f) Folgeschäden,
g) sonstige Vermögensschäden.
(4) Die Haftungsbegrenzungen gelten ebenfalls zugunsten von Organen, Mitarbeitern, Vertretern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten von OUD.
(5) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
§ 23 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt befreien OUD für die Dauer der Störung und deren Auswirkungen von den Leistungspflichten.
(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
a) Streiks,
b) Aussperrungen,
c) Pandemien,
d) Epidemien,
e) Krieg,
f) Terrorereignisse,
g) Naturkatastrophen,
h) behördliche Maßnahmen,
i) Energieengpässe,
j) Transportausfälle,
k) Lieferengpässe bei Vorlieferanten,
l) sonstige unvorhersehbare und von OUD nicht zu vertretende Ereignisse.
(3) Lieferfristen verlängern sich angemessen um die Dauer der Störung.
(4) Schadensersatzansprüche aufgrund solcher Verzögerungen sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, vom betroffenen Vertrag zurückzutreten.
§ 24 Vertraulichkeit
(1) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
(2) Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere:
a) Rezepturen,
b) Produktentwicklungen,
c) Herstellungsverfahren,
d) Kalkulationen,
e) Preisstrukturen,
f) Angebote,
g) Einkaufsquellen,
h) Geschäftsmodelle,
i) Vertriebsstrategien,
j) Kundendaten,
k) Produktionsprozesse sowie
l) sämtliche nicht öffentlich zugänglichen Informationen.
(3) Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von OUD zulässig.
(4) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zeitlich unbegrenzt fort.
(5) Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
(6) Bei Verstößen gegen die Vertraulichkeitsverpflichtung bleiben Schadensersatzansprüche sowie sonstige gesetzliche Ansprüche ausdrücklich vorbehalten.
§ 25 Preisanpassungen
(1) Die in Angeboten ausgewiesenen Preise gelten grundsätzlich für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen ab Angebotsdatum, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Bei Lieferungen mit längeren Vorlaufzeiten, Abrufaufträgen oder vom Kunden gewünschten Lieferverschiebungen ist OUD berechtigt, nachweisbare Kostensteigerungen angemessen weiterzugeben.
(3) Dies gilt insbesondere für Steigerungen bei:
a) Rohstoffen,
b) Spirituosen,
c) Fruchtsäften,
d) Verpackungen,
e) Glasflaschen,
f) Etiketten,
g) Energie,
h) Logistik,
i) Alkoholsteuer,
j) Zöllen,
k) Transportkosten oder
l) sonstigen produktionsrelevanten Kosten.
(4) OUD wird den Kunden über entsprechende Preisanpassungen in angemessener Form informieren.
(5) Soweit die Kostensteigerung mehr als 15 % des ursprünglich vereinbarten Auftragswertes betrifft, steht beiden Parteien ein Recht zur Neuverhandlung der betroffenen Lieferposition zu.
§ 26 Produktänderungen
(1) OUD ist berechtigt, einzelne Zutaten, Rohstoffe, Verpackungen, Etiketten oder sonstige Produktbestandteile durch gleichwertige Alternativen zu ersetzen, sofern dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist.
(2) Sachliche Gründe liegen insbesondere vor bei:
a) Lieferengpässen,
b) Qualitätsverbesserungen,
c) gesetzlichen Änderungen,
d) regulatorischen Anforderungen,
e) Änderungen der Verfügbarkeit einzelner Rohstoffe,
f) Produktionsumstellungen oder
g) behördlichen Vorgaben.
(3) Die wesentlichen Eigenschaften, die Qualität und das charakteristische Geschmacksprofil des Produkts dürfen hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
(4) Derartige Änderungen stellen keinen Sachmangel dar.
§ 27 Alkohol- und Jugendschutz
(1) Der Kunde ist für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften zum Vertrieb, Ausschank, Verkauf, Weiterverkauf und zur Abgabe alkoholischer Produkte verantwortlich.
(2) Dies gilt insbesondere für:
a) Jugendschutzvorschriften,
b) gaststättenrechtliche Vorschriften,
c) lebensmittelrechtliche Vorschriften,
d) steuerrechtliche Vorschriften,
e) luftfahrtrechtliche Vorschriften sowie
f) sonstige regulatorische Anforderungen.
(3) OUD übernimmt keine Haftung für Verstöße des Kunden gegen die vorgenannten Vorschriften.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass Produkte ausschließlich entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen verwendet und abgegeben werden.
§ 28 Steuerliche Freistellung und Freistellung von Drittansprüchen
(1) Der Kunde haftet für die Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher steuerlicher, zollrechtlicher und regulatorischer Angaben.
(2) Werden aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder verspäteter Angaben des Kunden gegenüber OUD nachträglich
a) Umsatzsteuer,
b) Alkoholsteuer,
c) Zölle,
d) Gebühren,
e) Lagerkosten,
f) Bußgelder,
g) Säumniszuschläge oder
h) sonstige öffentliche Abgaben
festgesetzt, hat der Kunde OUD hiervon vollständig freizustellen.
(3) Die Freistellung umfasst auch angemessene Rechtsverfolgungs- und Beratungskosten.
(4) Der Kunde stellt OUD ferner von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Kunden bereitgestellten Informationen, Materialien, Etiketten, Designs, Marken oder sonstigen Vorgaben beruhen.
§ 29 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung
a) unbestritten,
b) von OUD anerkannt oder
c) rechtskräftig festgestellt
ist.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden ausschließlich hinsichtlich Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(3) Die bloße Behauptung eines Mangels berechtigt nicht zur Zurückhaltung fälliger Rechnungsbeträge.
(4) OUD bleibt berechtigt, trotz laufender Beanstandungen unstreitige Forderungen geltend zu machen.
§ 30 Gerichtsstand, anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen OUD und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Düsseldorf, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Düsseldorf, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(5) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
(6) Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(7) Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung für sämtliche zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen OUD und dem Kunden.